Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Verbotschild STVO 277 Länge 600 Höhe 600
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Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 5 km/h Geschwindigkeit STVO 278-50 Länge 600 Höhe 600
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Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 10 km/h Geschwindigkeit STVO 278-51 Länge 600 Höhe 600
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